Unterstützungskasse
Flexibel und bilanzneutral
Die Unterstützungskasse ist rechtlich selbstständig. Sie kann sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanziert sein. In beiden Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.
Die Unterstützungskasse sorgt für die Erfüllung der Zusage an den Arbeitnehmer. In der Regel schließen auch die Unterstützungskassen Rückversicherungen ab, um dem Risiko unkalkulierbarer Zahlungen zu entgehen.
Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für den Arbeitnehmer steuerfrei. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen gibt es hier fast keine Einschränkung für die Höhe der Beiträge.
Die Versorgungsleistungen können als Kapital- oder Rentenzahlung erbracht werden. Diese werden wie Arbeitslohn nachgelagert besteuert. In der Regel gilt im Alter ein niedrigerer Steuersatz als während der Ansparzeit.
Merkmale der Unterstützungskasse
- Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
- Beitragshöhe praktisch ohne Einschränkung
- Relativ geringer Verwaltungsaufwand
- Finanzierung durch Rückdeckungsversicherung möglich
- Bilanzneutralität
- Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen möglich
- Zusätzliche Absicherung durch Pensionssicherungsverein
Durch die geringeren Sozialabgaben reduzieren sich die Lohnnebenkosten. Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung sind Beiträge sozialversicherungsfrei, sofern sie jährlich vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies entspricht derzeit 2.592,00 Euro) nicht übersteigen.
Kurznews
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